Vermietungsseite des Kanuvereins 96 e.V.

AGB & Preise

Allgemein Mietbedingung

* Mindestalter 25 Jahre
* gültiger Personalausweis oder Reisepass

Preise

Die Vermietung des Vereinsheimes des Kanuvereins 96 e.V. erfolgt auschließlich am Wochenende von 12:00 Uhr bis 12:00 Uhr des folgenden Tages oder das komplette Wochenende von Freitag 12:00 Uhr bis Sonntag 12:00 Uhr.

Freitag - Samstag:   150,00 €

Samstag - Sonntag:   150,00 €

Freitag - Sonntag:   230,00 €

Kaution:             100,00 €

AGB

§1 Nutzungsgegenstand

Der KV96 überlässt dem Nutzer Räume im Bootshaus des KV96, Böllberger Weg 181, 06128 Halle. Der Nutzer erhält frühestens einen Tag vor jedoch spätestens zum Zeitpunkt des Nutzungsbeginn die Objektschlüssel. Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Er verpflichtet sich, bei Diebstahl, Abhandenkommen, Beschädigung oder sonstigem Verlust eines Schlüssels, sämtliche hieraus entstehenden Kosten zu ersetzten. Ein Diebstahl oder Abhandenkommen des Schlüssels ist sofort zu melden. Die Überlassungszeit endet mit der Abnahme des Objektes durch einen Verantwortlichen des KV96 sowie mit der Rückgabe der Objektschlüssel.

Die Überlassung erfolgt ausschließlich an den oben genannten Nutzer. Die Nutzung des Raumes für politische und gewerbliche Zwecke, sowie für Übernachtungsaktionen ist nicht erlaubt.Es dürfen nur die im Vertrag festgelegten Räumlichkeiten benutzt werden (nicht genutzte Räume werden verschlossen). Das Hausrecht des Kanuvereins wird durch den Vertrag nicht eingeschränkt. Vertreter des Kanuvereins haben während der Veranstaltung Zutritt zu allen Räumen.

§2 Nutzungsentgeld

Das Nutzungsentgeld beträgt  ___________ €. Bei Anmietung des Vereinsheimes ist eine Kaution in Höhe von ___________ €. zu hinterlegen. Diese wird nach Beendigung der Vermietung zurück bezahlt. Eine Verletzung der Vertragspunkte wird mit der Kaution und falls notwendig über die hinterlegte Kaution hinaus verrechnet. Die anfallenden Energiekosten sind im Mietpreis inbegriffen. Die Zahlung erfolgt bei Schlüsselübergabe in Bar.


§3 Haftung

Der Nutzer haftet als Gesamtschuldner für alle Schäden, die an den überlassenen Objekt, Räumen, Anlagen und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Er haftet für Schäden, die den Dritten während der Nutzung entstehen. Der Nutzer stellt den KV96 von etwaigen Haftungsansprüchen für Schäden frei, die den Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen und verzichtet auf eigene Ansprüche gegenüber dem KV96. Es sei denn, dem KV96 trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Nutzer haftet ebenso für den Verlust an Geräten und Inventar. Der KV96 haftet nicht für Schäden oder Verluste des Nutzers durch höhere Gewalt, bei Kündigung des Vertrages oder durch unverschuldetem Ausfall von Räumen, Geräten oder Inventar. Mitgeführte eingebrachten Sachen befinden sich auf Gefahr des Kunden im Vermietungsobjekt. Der KV96 übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung. Beschädigungen und Verluste jeder Art sind sofort zu melden.

 


§4 Auflagen

 Bei der Teilnahme von Minderjährigen verpflichtet sich der Nutzer, bei der Veranstaltung von Anfang bis Ende anwesend zu sein.
 Er bestätigt mit diesen Vertrag, für die Aufsichtspflicht zu sorgen und ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Jugendschutzbestimmungen.
 Das Betreten des Bootssteges ist nicht gestattet. 
 Im Vermietungsobjekt ist das Rauchen verboten. Der Nutzer verpflichtet sich zur Einhaltung des Rauchverbots.
 In Rücksicht auf unsere Nachbarn hat der Nutzer dafür zu sorgen, dass keine unzumutbaren Lärmbelästigungen stattfinden. Der Nutzer haftet, wenn in Zusammenhang mit derartigen Belästigungen Beschwerden aus der Nachbarschaft kommen.
 Die für die Veranstaltung eventuell notwendige behördliche Erlaubnis hat sich der Nutzer rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

§5 Fristlose Kündigung

Der KV96 kann diesen Vertrag fristlos kündigen wenn

 der Nutzer oder Dritte einen vertragsgemäßen Gebrauch der überlassenen Räume durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet.
 der Nutzer schuldhaft seine Verpflichtungen verletzt, insbesondere den Hausfrieden so nachhaltig stört, das  dem KV96 eine Fortsetzung des Vertrages  nicht zugemutet werden kann.

§6 Rückgabe des Vermietungsobjektes

Nach der Beendigung der Raumüberlassung sind alle überlassenen Schlüssel zurückzugeben. Die Überlassenen Räume sind im gereinigten Zustand zu übergeben. Das Außengelände ist von vom Nutzer verursachter Verschmutzung zu säubern. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der KV96 auf Kosten des Nutzers die Räume fachgerecht reinigen und das Objekt mit neuen Schlössern versehen lassen.

§7 Erklärung zu den Vertragsbestimmungen

Der unterzeichnende Nutzer erklärt, dass er vor Vertragsabschluß ausreichend Gelegenheit hatte, vom Inhalt dieses Vertrages Kenntnis zu nehmen und zu prüfen. Der Vertrag wurde eingehend mit dem KV96 besprochen. Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Nebenabreden. Die Vertragspartner sind sich einig, dass Regelungen, die geltenden oder künftigen Recht widersprechen der Rechtssituation anzupassen sind.

Eine Absage/Stornierung bedarf der schriftlichen Form und ist bis zu 4 Wochen vor Nutzungsbeginn kostenfrei. Der KV96 Halle e.V. ist berechtigt Verwaltungspauschale zu erheben. Diese staffelt sich folgend:

 bis zu 4 Wochen vor Nutzungsbeginn:  KOSTENFREI
 2 bis 4 Wochen vor Nutzungsbeginn:  50% der o.g. Nutzungsgebühr
 0 bis 2 Wochen vor Nutzungsbeginn:  75% der o.g. Nutzungsgebühr

§8 Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus diesen Vertrag ist das Amtsgericht Halle zuständig.

 

 

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